Unabhängig und neutral, für Privat- und Firmenfahrzeuge
Ein Auffahrunfall im Berufsverkehr am Autobahnkreuz, ein Kratzer auf dem Parkplatz, Hagel oder ein Marder unter der Haube: In Walldorf bekommen Sie bei mir ein unabhängiges Kfz-Gutachten, ganz gleich, welcher Schaden es ist. Ob das Auto Ihnen gehört, geleast ist oder auf die Firma läuft, ich nehme den Schaden neutral auf und beziffere jede Position nachvollziehbar. Wertgutachten und Kostenvoranschläge gehören ebenso zu meiner Arbeit.
In Walldorf decke ich die ganze Bandbreite ab, für den Privatwagen genauso wie für Leasing- und Firmenfahrzeuge.
Ob das Fahrzeug Ihnen gehört oder nicht, ändert an der Begutachtung nichts. Es ändert nur, wer am Ende mitredet.
Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, werden die erforderlichen Gutachterkosten bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ist die Schuld geteilt, wird anteilig erstattet. Ob Ihr Auto privat, geleast oder ein Dienstwagen ist, spielt dafür keine Rolle.
Den Sachverständigen bestimmen in diesem Fall Sie. Schlägt die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vor, dürfen Sie ablehnen, denn wer von ihr beauftragt wird, arbeitet in ihrem Auftrag. Bei einem geleasten oder einem Firmenfahrzeug regelt der Vertrag, wer den Auftrag erteilt. Oft ist das der Halter, also der Arbeitgeber oder der Leasinggeber.
Wenn die eigene Kasko reguliert: Bei einem selbst verursachten Schaden oder einem Kaskofall beauftragt in der Regel die Versicherung einen Gutachter. Ob ein eigenes Gutachten zusätzlich sinnvoll ist und was es kostet, bespreche ich vorher mit Ihnen.
Nach einem fremdverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, was mit dem Schaden passiert. Grundlage für jeden Weg ist das Gutachten, denn darin stehen die Reparaturkosten, die Ihnen zustehen.
Eine ausgewiesene Wertminderung wird in der Regel unabhängig davon ersetzt, ob repariert wird. Bei Leasing- und Firmenfahrzeugen sieht der Vertrag allerdings meist eine fachgerechte Reparatur vor, dort kommt die Auszahlung dann nicht in Frage.
Rund um die Gewerbegebiete und das Autobahnkreuz, an dem A5 und A6 zusammenlaufen, fährt in Walldorf ein großer Teil der Autos nicht auf den eigenen Namen. Beim Leasingwagen ist der Leasinggeber Eigentümer, beim Dienstwagen der Arbeitgeber. Ein Schaden betrifft deshalb immer auch den Eigentümer, und der Vertrag regelt, wer meldet, wer beauftragt und wem die Wertminderung zusteht.
Ein eigener Punkt ist die Leasingrückgabe. Aus dem Rückgabeprotokoll entsteht oft eine Forderung für Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen sollen. Wo diese Grenze liegt, hängt von Alter, Laufleistung und Vertrag ab. Ein eigenes Gutachten stellt dem Protokoll eine unabhängige Bewertung jeder beanstandeten Position gegenüber. Lassen Sie es erstellen, bevor das Fahrzeug weitergegeben oder repariert wird.
Schaden am Auto und unklar, wer was übernimmt? Das klären wir kurz am Telefon.
Die passende Form hängt davon ab, wem Sie den Schaden nachweisen müssen: einer Versicherung, einem Leasinggeber oder einem Käufer.
Das Gutachten ist so aufgebaut, dass jede Position für sich steht und einzeln geprüft werden kann. Das ist wichtig, weil mehrere Stellen daraufschauen: Sie, die regulierende Versicherung und bei geleasten Fahrzeugen auch der Leasinggeber.
Die Trennung von Vor- und Neuschaden ist besonders wichtig bei Gebrauchtwagen und bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen gefahren werden, weil dort nicht jede Spur dokumentiert ist.
Sie haben die Wahl. Ob Unfallstelle, Ihre Einfahrt oder die Werkstatt, der Sie das Auto übergeben haben: Ich komme dorthin. Wenn es Ihnen lieber ist, kommen Sie mit dem Auto zu mir ins Heidelberger Büro.
Fährt das Auto nach dem Unfall nicht mehr, bleibt es am besten, wo es ist, also auf dem Abschlepphof oder in der Werkstatt. Ein Transport nur für die Begutachtung ist nicht nötig.
Wichtig: Ob Privatwagen oder Dienstwagen, vor der Begutachtung sollte nicht repariert werden. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt sich weder der Umfang noch die Wertminderung sauber belegen.
Ein Gutachten ist nur so viel wert wie seine Begründung. Deshalb steht hinter jeder Zahl, wie sie zustande kommt.
Vier Schritte, für den Privatwagen genauso wie für Leasing- und Firmenfahrzeuge.
Schildern Sie den Schaden und sagen Sie, ob das Fahrzeug Ihnen gehört, geleast ist oder auf die Firma läuft. Danach richtet sich, wer beauftragt und an wen das Gutachten geht.
Die Aufnahme findet am Standort des Autos statt oder in meinem Büro. Fotos und Messungen gehören dazu, ebenso erkennbare sowie technisch ableitbare Folgeschäden. Schäden, die erst eine Demontage zeigt, kennzeichne ich im Gutachten entsprechend.
In der Regel innerhalb weniger Werktage liegt das Gutachten vor. Jede Position ist darin einzeln begründet und für Laien verständlich beschrieben.
Auf Wunsch geht das Gutachten unmittelbar an die regulierende Versicherung. Rückfragen beantworte ich, bis der Fall abgeschlossen ist.
Walldorf zieht täglich Pendler aus dem gesamten Rhein-Neckar-Raum an. Entsprechend passieren die Schäden nicht nur im Stadtgebiet, sondern auf den Zufahrten, an den Anschlussstellen und auf den Parkflächen der Gewerbegebiete. Ich komme zum Fahrzeug, überall in diesem Umkreis.
Erst begutachten, dann reparieren. So bleibt jeder Anspruch belegbar.
Nennen Sie kurz den Schaden, den Standort und ob es ein privates, geleastes oder Firmenfahrzeug ist. Dann weiß ich sofort, was zu klären ist.
Am Telefon klären wir, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer es beauftragt und wer voraussichtlich dafür aufkommt.
Ja, Walldorf gehört zum festen Einsatzgebiet, ebenso die Nachbarorte von Wiesloch bis St. Leon-Rot. Begutachtet wird am Standort des Autos, alternativ im Büro in Heidelberg.
Bei voller Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Haben Sie eine Mitschuld, wird anteilig erstattet. Bei Kaskoschäden und selbst verursachten Unfällen klären wir die Kosten vorher.
Die freie Gutachterwahl gilt auch hier, allerdings ist bei einem Leasing- oder Firmenfahrzeug in der Regel nicht der Fahrer der Auftraggeber, sondern der Eigentümer oder Halter. In vielen Firmen läuft das über die Fuhrparkverwaltung. Ein kurzer Anruf dort klärt, wer die Beauftragung übernimmt, und verhindert doppelte Aufträge.
Lassen Sie das Fahrzeug begutachten, bevor es weitergegeben oder repariert wird. Ich bewerte jede beanstandete Position einzeln und ordne sie technisch ein, also ob es sich um vertragsgemäße Nutzung oder um eine Beschädigung handelt. Damit haben Sie dem Rückgabeprotokoll eine unabhängige Bewertung entgegenzusetzen.
Am Ablauf nichts. Für die Beweislage kann es allerdings viel ausmachen, weil an Auffahrten und in Verflechtungsbereichen häufiger über den Hergang gestritten wird. Fotos von Endstellung und Spurenlage sind dort besonders wertvoll, ebenso eine zügige Aufnahme des Schadens.
Oft ja. Ein Kostenvoranschlag nennt die Reparaturkosten und genügt bei einem kleinen Schaden, über den sich alle einig sind. Geht es um mehr, etwa eine Wertminderung bei einem jungen Fahrzeug oder einen strittigen Hergang, ist das Gutachten die bessere Grundlage.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das Gutachten nennt dann den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, den das beschädigte Auto noch hat. Die Differenz ist die Grundlage Ihrer Entschädigung.
Den Termin vereinbaren wir möglichst kurzfristig. Nach der Besichtigung dauert es in der Regel wenige Werktage, bis Sie das vollständige Gutachten in den Händen halten.
Im gesamten Rhein-Neckar-Raum. Für diese Orte gibt es eigene Seiten mit den Details vor Ort.