Unabhängig, weisungsfrei und an keine Versicherung gebunden
Jemand ist Ihnen an der Ampel aufgefahren, ein Hagelzug ist über die Rheinebene gezogen oder Ihr Auto wurde auf dem Parkplatz am Ring zerkratzt: In Hockenheim erstelle ich unabhängige Kfz-Gutachten für jeden dieser Schäden, mit und ohne Unfallgegner. Ich erfasse den Schaden vollständig und lege für jede Position offen, wie sie zustande kommt. Auch Wertgutachten und Bewertungen für Oldtimer übernehme ich.
Unfall mit Gegner, Kaskoschaden oder Wertfrage: In Hockenheim deckt das Büro alles ab, was rund um einen Fahrzeugschaden begutachtet werden muss.
Für jeden dieser Fälle gilt dieselbe Reihenfolge: erst aufnehmen, dann reparieren.
Am Hockenheimer Dreieck treffen A6 und A61 aufeinander, dazu kommen die Ortsdurchfahrt und der Verkehr rund um den Ring an Veranstaltungstagen. Kracht es, sind die ersten Minuten für alles Weitere entscheidend. Was dort nicht festgehalten wird, lässt sich später kaum nachholen.
Sobald das erledigt ist, melden Sie sich bei mir. Wir besprechen dann, ob sich ein Gutachten lohnt und wie es weitergeht.
Bei voller Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Trägt die Gegenseite nur einen Teil der Schuld, wird entsprechend anteilig erstattet.
Wichtig für Sie: Den Sachverständigen suchen Sie selbst aus. Meldet sich die Versicherung des Verursachers und schlägt einen eigenen Gutachter vor, können Sie das ablehnen. Ein von ihr beauftragter Gutachter wird in ihrem Auftrag tätig.
Eine Einschränkung gibt es beim Bagatellschaden. Bei einem sehr kleinen Schaden ohne Wertminderung genügt meist ein Kostenvoranschlag, ein vollständiges Gutachten wird dann oft nicht übernommen. Wo die Grenze in Ihrem Fall liegt, kläre ich mit Ihnen vorab.
Hockenheim liegt offen in der Rheinebene, Sommergewitter ziehen ungebremst durch. Auf den großen Parkflächen am Ring stehen Autos bei Veranstaltungen über Stunden unbeaufsichtigt. Für solche Schäden gibt es keinen Gegner, geregelt wird über Ihre Kasko.
Beim Hagel zähle ich die Dellen bauteilweise nach Anzahl und Größe, weil sich daraus der Instandsetzungsweg ergibt. Bei Vandalismus gehört eine Strafanzeige dazu, und das Fahrzeug sollte vorher nicht gewaschen werden. Beim Marder trenne ich den Bissschaden von möglichen Folgeschäden, denn ob diese gedeckt sind, hängt vom Tarif ab.
Unfall oder Unwetter: erst dokumentieren, dann reparieren. Umgekehrt fehlt später der Nachweis.
Ob ein anderer haftet oder Ihre Kasko zahlt, bestimmt die passende Form des Gutachtens.
| Art | Wann sinnvoll | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Unfallgutachten | Wenn der Unfallgegner für den Schaden haftet | Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Ausfallzeit und die vollständige Fotostrecke |
| Schadengutachten | Bei Hagel, Sturm, Vandalismus, Marderbiss und anderen Kaskofällen | Bauteilweise Erfassung des Schadens, Einordnung der Ursache, Trennung von Bissschaden und Folgeschaden, Kalkulation der Instandsetzung |
| Beweissicherung | Wenn der Hergang strittig ist oder ein Täter noch ermittelt werden könnte | Spuren, Messwerte und Schadenbild, gesichert im unveränderten Zustand |
| Wertgutachten | Bei Kauf, Verkauf oder Streit über den Zeitwert | Markt- und Wiederbeschaffungswert, hergeleitet aus Zustand, Ausstattung und Angebotslage |
| Kostenvoranschlag | Bei kleinen Schäden, über die es keinen Streit gibt | Die Kalkulation der Instandsetzung nach Herstellervorgaben |
| Oldtimergutachten | Bei Klassikern und Sammlerfahrzeugen | Zustandsnote und begründeter Marktwert, abgestützt auf tatsächliche Verkäufe |
Ein Gutachten muss zwei Fragen beantworten: Was genau ist beschädigt, und was kostet es, das zu beheben? Je nach Fall kommen die Ansprüche hinzu, die über die Reparatur hinausgehen.
Das hängt davon ab, wessen Versicherung den Gutachter schickt.
Die Versicherung des Unfallgegners. Hier haben Sie die freie Gutachterwahl. Sie müssen den angebotenen Sachverständigen nicht akzeptieren, sondern beauftragen den, dem Sie vertrauen.
Ihre eigene Kaskoversicherung. Bei einem Kaskoschaden beauftragt der Versicherer üblicherweise selbst einen Sachverständigen und trägt dessen Kosten. Ein eigenes Gutachten ist dann nicht automatisch nötig. Sinnvoll wird es, wenn
Was ein eigenes Gutachten in diesem Fall kostet und was es Ihnen bringt, bespreche ich vorher mit Ihnen. Lohnt es sich nicht, sage ich Ihnen das.
Vier Schritte, egal ob ein Gegner haftet oder Ihre Kasko zahlt.
Sagen Sie, was passiert ist: Unfall mit Gegner, Hagel, Sturm, Fremdeinwirkung oder Tierbiss. Danach richtet sich, wer zahlt, welche Nachweise Sie brauchen und welches Gutachten passt.
Ich erfasse den Schaden Bauteil für Bauteil, fotografiere und vermesse. Dabei halte ich erkennbare sowie technisch ableitbare Folgeschäden fest. Was erst nach einer Demontage abschließend beurteilt werden kann, steht ausdrücklich so im Gutachten.
Für jedes Bauteil wird der wirtschaftlich sinnvolle Instandsetzungsweg festgelegt und kalkuliert. In der Regel liegt Ihnen das Gutachten innerhalb weniger Werktage vor.
Wenn Sie möchten, schicke ich das Gutachten selbst an die Haftpflicht des Gegners oder an Ihre Kasko. Bei Rückfragen bin ich Ihr Ansprechpartner.
Rund um Hockenheim liegen die Gemeinden der Rheinebene dicht beieinander, von Reilingen im Osten bis Alt- und Neulußheim im Süden. Ich komme im gesamten Umkreis dorthin, wo Ihr Auto gerade steht, auch auf die Stellflächen im Gewerbegebiet oder am Ring.
Fahrzeug beschädigt? Melden Sie sich, bevor repariert oder gewaschen wird.
Ein paar Zeilen genügen: der Schaden, der Standort und ob ein Unfallgegner im Spiel ist. Sie hören zeitnah von mir, oder Sie rufen direkt an.
Am Telefon klären wir, wer voraussichtlich zahlt, welche Nachweise Sie brauchen und welches Gutachten passt.
Ja, Hockenheim und die umliegenden Gemeinden der Rheinebene gehören zum Einsatzgebiet. Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht, ob am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt.
Bei voller Haftung des Auffahrenden werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von dessen Haftpflichtversicherung übernommen. Liegt eine Mithaftung vor, wird anteilig erstattet. Den Sachverständigen wählen Sie selbst.
Nach einem fremdverschuldeten Unfall in der Regel ja. Bei Kaskoschäden kann Ihr Vertrag eine Werkstattbindung vorsehen, das steht in Ihren Bedingungen. Das Gutachten selbst ist an keine Werkstatt gebunden.
Einen Termin bekommen Sie möglichst kurzfristig. Ist das Fahrzeug besichtigt, dauert die Ausarbeitung in der Regel nur wenige Werktage.
Hagel gehört zu den klassischen Teilkaskoereignissen, ebenso Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung. Was genau abgedeckt ist, steht in Ihren Bedingungen, und es lohnt sich, das vor der Meldung zu lesen. Zu berücksichtigen ist außerdem Ihre Selbstbeteiligung.
In aller Regel nein. Mutwillige Beschädigung durch Dritte fällt unter die Vollkasko. Wer nur eine Teilkasko hat, steht bei einem zerkratzten Fahrzeug ohne Verursacher meist allein da. Dokumentieren sollten Sie den Schaden trotzdem, denn wenn der Täter ermittelt wird, brauchen Sie eine belastbare Grundlage.
Bei der Teilkasko in der Regel nicht, denn dort gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Bei der Vollkasko schon, dort führt eine Inanspruchnahme üblicherweise zu einer Rückstufung. Gerade bei kleineren Vollkaskoschäden lohnt sich deshalb die Rechnung, ob sich die Meldung überhaupt lohnt.
Im gesamten Rhein-Neckar-Raum. Für diese Orte gibt es eigene Seiten mit den Details vor Ort.