Neutral, unabhängig und ohne Bindung an Werkstatt oder Versicherung
Ein Anstoß auf der Ortsdurchfahrt, ein Parkschaden in St. Ilgen, Hagel oder ein Wildunfall auf der Strecke nach Gauangelloch: In Leimen nehme ich jeden Fahrzeugschaden auf und erstelle ein unabhängiges Kfz-Gutachten, das Ihre Ansprüche vollständig erfasst. Dazu gehört auch der Wertverlust, der nach einer Reparatur bleibt. Wert- und Oldtimergutachten übernehme ich ebenfalls.
Vom Blechschaden bis zur Wertfrage: Diese Leistungen übernimmt das Büro in Leimen und seinen drei Stadtteilen.
Oft greifen mehrere Leistungen ineinander, etwa Unfallgutachten und Wertminderung. Das Gutachten deckt dann beides ab.
Bei voller Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Eine Vorleistung ist dafür üblicherweise nicht nötig. Bei einer Mithaftung wird anteilig erstattet. Ob der Unfall auf der Ortsdurchfahrt, an einer Kreuzung in St. Ilgen oder auf der Strecke nach Gauangelloch passiert ist, spielt dabei keine Rolle.
Wichtiger als die Frage nach den Kosten ist an dieser Stelle eine andere: Sie haben die freie Gutachterwahl. Wenn die gegnerische Versicherung ankündigt, jemanden zu schicken, müssen Sie das nicht annehmen. Wer die Versicherung beauftragt, wird in deren Auftrag tätig. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst.
Ohne Gutachten fehlen in der Abrechnung oft Positionen, die Ihnen zustehen, etwa die Wertminderung oder der Nutzungsausfall. Was nicht beziffert ist, wird auch nicht erstattet.
Ausnahme Bagatellschaden: Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze und ist keine Wertminderung zu erwarten, übernimmt die Versicherung ein vollständiges Gutachten meist nicht. Dann ist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg. Wo Ihr Fall liegt, kläre ich vorab mit Ihnen.
Das kommt vor. Versicherer lassen eingereichte Gutachten häufig prüfen und streichen danach einzelne Positionen, zum Beispiel bei den Stundensätzen, bei Nebenkosten der Reparatur oder bei der Wertminderung.
Nehmen Sie eine Kürzung nicht einfach hin:
Je sauberer jede Zahl im Gutachten begründet ist, desto schwerer lässt sie sich pauschal streichen. Deshalb steht bei mir hinter jedem Betrag, wie er zustande kommt.
Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie bringt beim Verkauf weniger ein, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Dieser Nachteil heißt merkantile Wertminderung und ist Teil des Schadens. In Leimen spielt das oft eine Rolle: Auf der Ortsdurchfahrt teilen sich Durchgangsverkehr und Schwerlastverkehr zum Zementwerk den Raum, und dabei werden häufig größere Flächen oder tragende Teile getroffen.
Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt von Alter und Laufleistung, von den Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert, von der Art des Schadens und von der Marktgängigkeit des Modells ab. Ich ermittle sie mit anerkannten Rechenmodellen und lege den Rechenweg im Gutachten offen, statt eine runde Pauschale anzusetzen.
Unfall in Leimen und noch nichts repariert? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt für das Gutachten.
Klappen Sie auf, was zu Ihrem Fall passt. Nach einem Unfall mit Gegner ist das Unfallgutachten der Regelfall.
Jede Position ist einzeln aufgeführt und einzeln begründet. Das gilt für die Reparaturkosten genauso wie für den Wertverlust, denn beide werden von der regulierenden Versicherung getrennt geprüft.
Dort, wo es Ihnen passt. Ob Kernstadt, St. Ilgen oder Gauangelloch oben im Odenwald, ich komme zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in die Werkstatt.
Sie können das Fahrzeug ebenso gut zu mir ins Büro bringen, sofern es fahrbereit ist. Für die Bewertung selbst ist beides gleichwertig, entscheidend sind Licht und Platz rund um das Fahrzeug, nicht der Ort.
Wichtig: Lassen Sie vor der Begutachtung nicht reparieren. Ist der Schaden beseitigt, lässt sich sein Umfang nur noch aus Rechnungen ableiten, und genau daran scheitern Positionen wie die Wertminderung regelmäßig.
Vier Schritte bis zur fertigen Bewertung. Der aufwendige Teil liegt bei mir.
Für die erste Einschätzung brauche ich Erstzulassung, ungefähre Laufleistung und eine Beschreibung des Schadens. Daraus ergibt sich, welches Gutachten passt und ob eine Wertminderung in Frage kommt.
Ich nehme den Schaden vollständig auf, fotografiere und vermesse. Dabei halte ich fest, welche Bauteile betroffen sind und ob tragende Struktur berührt wurde, denn genau das entscheidet später über die Höhe des Minderwerts. Erkennbare und technisch ableitbare Folgeschäden gehören dazu.
Die Reparaturkosten werden kalkuliert, der Wiederbeschaffungswert am Markt hergeleitet und daraus der Minderwert ermittelt. Im Gutachten steht nicht nur der Betrag, sondern auch, wie er zustande kommt. In der Regel liegt es Ihnen innerhalb weniger Werktage vor.
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die regulierende Versicherung. Kommen Rückfragen, bleibe ich Ihr Ansprechpartner bis zum Abschluss.
Leimen besteht aus drei Stadtteilen, die verkehrlich sehr unterschiedlich funktionieren. In der Kernstadt und in St. Ilgen dominiert der Durchgangs- und Anliegerverkehr, hinauf nach Gauangelloch geht es über kurvige Strecken durch den Odenwald. Für die Begutachtung ist das gleichgültig, ich komme überall hin.
Was nicht im Gutachten steht, wird auch nicht erstattet. Lassen Sie den Schaden vollständig aufnehmen.
Erstzulassung, ungefähre Laufleistung und eine kurze Beschreibung des Schadens genügen für den Anfang. Ich melde mich zeitnah zurück, oder Sie rufen direkt an.
Mit Baujahr, Laufleistung und einer kurzen Schadenbeschreibung sage ich Ihnen am Telefon, welches Gutachten passt und wer voraussichtlich zahlt.
Ja, alle drei Stadtteile gehören zum Einsatzgebiet, Gauangelloch eingeschlossen. Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht, oder auf Wunsch bei mir im Büro.
Nach einem Unfall, den der andere verschuldet hat, werden die erforderlichen Gutachterkosten bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei geteilter Schuld wird anteilig erstattet. Bei Kaskofällen besprechen wir die Kosten vorab.
Nein. Als Geschädigter suchen Sie den Sachverständigen selbst aus. Ein Gutachter, den die Versicherung des Verursachers beauftragt, arbeitet in deren Auftrag. Sie dürfen das Angebot ablehnen.
Gerade dann. Die merkantile Wertminderung setzt eine fachgerechte Reparatur voraus. Sie entsteht nicht durch einen technischen Mangel, sondern dadurch, dass ein Fahrzeug mit Unfallhistorie am Markt weniger einbringt. Ob sie anfällt und wie hoch sie ist, hängt von Alter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktlage ab.
Lassen Sie es abschleppen, aber nicht reparieren. Ich komme zum Fahrzeug, ob es auf dem Abschlepphof oder in einer Werkstatt steht. Geben Sie es nicht zur Verwertung frei, bevor der Schaden aufgenommen ist.
Ein erheblicher Unfallschaden ist beim Verkauf zu offenbaren. Genau daraus entsteht die merkantile Wertminderung: Weil Sie es angeben müssen, zahlen Käufer weniger. Ein Gutachten, das den Schaden und seine Behebung dokumentiert, hilft Ihnen beim Verkauf übrigens auch, weil Sie belegen können, was tatsächlich passiert ist.
Ja, denn das Gutachten beziffert den Schaden unabhängig davon, ob repariert wird. Ob und in welchem Umfang Sie auf dieser Grundlage abrechnen können, hängt vom Einzelfall ab und gehört zu einem Anwalt. Die Zahlen dafür liefert das Gutachten.
Nach der Besichtigung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Herleitung des Wiederbeschaffungswerts braucht eine Marktrecherche, die sich nicht abkürzen lässt, wenn die Zahlen später Bestand haben sollen.
Im gesamten Rhein-Neckar-Raum. Für diese Orte gibt es eigene Seiten mit den Details vor Ort.