Unabhängig, weisungsfrei und an keine Werkstatt und keinen Verwerter gebunden
Ein Seitenstreifer in der Ortsmitte, ein Kratzer auf dem Parkplatz, Hagel oder ein Schaden, bei dem sich die Reparatur kaum noch lohnt: In Nußloch begutachte ich jeden dieser Fälle unabhängig und neutral. Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert leite ich nachvollziehbar her. Kasko- und Wertgutachten gehören ebenso zu meiner Arbeit.
Ob kleiner Kratzer oder Totalschaden, mit oder ohne Unfallgegner: Diese Gutachten und Leistungen gibt es in Nußloch.
Welche davon greift, hängt vom Schaden ab und zeigt sich manchmal erst bei der Besichtigung.
Das richtet sich nach der Schuldfrage. War der andere schuld, werden die erforderlichen Gutachterkosten bei voller Haftung der Gegenseite in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Liegt eine Mithaftung vor, wird der Anteil erstattet, der auf die Gegenseite entfällt.
Den Gutachter bestimmen Sie in diesem Fall selbst. Bietet Ihnen die Versicherung des Verursachers einen eigenen Sachverständigen an, können Sie dankend ablehnen. Wer von ihr den Auftrag bekommt, ist in ihrem Auftrag unterwegs.
Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, gilt etwas anderes. Dann sprechen wir vorab offen darüber, welche Bewertung sinnvoll ist und was sie kostet.
Bei sehr kleinen Schäden. Für einen oberflächlichen Kratzer oder eine kleine Delle, über deren Ursache niemand streitet, wäre ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig. Die Versicherung übernimmt dessen Kosten in solchen Fällen oft nicht, ein Kostenvoranschlag ist dann der passende Weg.
Die sogenannte Bagatellgrenze ist allerdings keine feste Zahl, und viele Schäden sehen kleiner aus, als sie sind. Hinter einem eingedrückten Stoßfänger können Halter, Sensoren oder Träger beschädigt sein. Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die reinen Reparaturkosten, eine Wertminderung oder die Ausfallzeit taucht darin nicht auf.
Schildern Sie mir den Schaden kurz, dann sage ich Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob ein Gutachten Ihre Ansprüche besser sichert.
Durch Nußloch läuft der Verkehr zwischen Leimen und Wiesloch, dazu kommt der Schwerlastverkehr am Steinbruchgelände. Ein seitlicher Anstoß durch ein schweres Fahrzeug kann an einem älteren Auto schnell einen Schaden anrichten, der über dessen Wert liegt. Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, und zwei Zahlen entscheiden über Ihr Geld:
Versicherer legen manchmal höhere Restwertangebote aus überregionalen Börsen vor, was Ihre Auszahlung senkt. Deshalb leite ich den Restwert regional und nachvollziehbar her. Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt. Wer an seinem Auto hängt, kann es unter bestimmten Bedingungen auch trotz Totalschaden reparieren lassen. Ob das in Ihrem Fall trägt, klärt ein Anwalt anhand der Zahlen aus dem Gutachten.
Erst das Gutachten, dann Reparatur oder Verkauf. In dieser Reihenfolge bleiben alle Ansprüche belegbar.
Ob ein Gegner haftet und worum es Ihnen geht, entscheidet über die passende Form.
Welche Positionen das Gutachten enthält, hängt davon ab, ob sich die Reparatur noch lohnt. Begründet ist jede davon einzeln, damit die Versicherung sie nachvollziehen kann.
Die meisten Ansprüche gehen nicht bei der Regulierung verloren, sondern in den ersten Tagen nach dem Unfall. Diese Fehler kommen immer wieder vor:
Praktisch heißt das: Fahrzeug stehen lassen, Gutachten abwarten, danach entscheiden. Die paar Tage kosten Sie nichts, ein zu früher Verkauf oder eine voreilige Reparatur unter Umständen viel Geld.
Vier Schritte. Der wichtigste ist, dass Sie nichts entscheiden, bevor die Zahlen auf dem Tisch liegen.
Sie erzählen mir kurz den Unfallhergang und nennen das Fahrzeug und seinen Standort. Wenn Sie Erstzulassung und ungefähre Laufleistung dabeihaben, kann ich Ihnen schon am Telefon sagen, welches Gutachten passt und ob sich eine Reparatur voraussichtlich noch lohnt.
Neben dem Schaden wird der Gesamtzustand aufgenommen, denn er bestimmt beide Werte: Ausstattung, Pflegezustand, Vorschäden, Reifen, Wartungshistorie. Ich halte erkennbare sowie technisch ableitbare Folgeschäden fest. Lässt sich etwas erst nach einer Demontage abschließend beurteilen, steht das so im Gutachten.
Die Reparaturkosten werden nach Herstellervorgaben kalkuliert. Steht ein Totalschaden im Raum, kommen Vergleichsangebote für den Wiederbeschaffungswert und regionale Restwertangebote hinzu, jeweils mit Quelle. Fertig ist das Gutachten in der Regel nach wenigen Werktagen.
Wenn Sie möchten, schicke ich das Gutachten direkt an die Versicherung, die den Schaden reguliert. Bei Rückfragen, etwa zu einem abweichenden Restwertangebot, bin ich Ihr Ansprechpartner.
Nußloch liegt an der Achse zwischen Leimen und Wiesloch, und der überwiegende Teil des Verkehrs läuft über die Ortsdurchfahrt. Wo das Auto auch steht, im Ort, auf einem Abstellplatz oder in einer Werkstatt in Leimen oder Wiesloch: Ich fahre hin.
Ein Aufkäufer hat sich schon gemeldet? Warten Sie das Gutachten ab, bevor Sie zusagen.
Schildern Sie kurz den Schaden und nennen Sie Erstzulassung sowie ungefähre Laufleistung. Damit kann ich vorab einschätzen, welches Gutachten Sie brauchen.
Bevor Sie reparieren lassen, ein Angebot annehmen oder das Fahrzeug abgeben, besprechen wir am Telefon die nächsten Schritte.
Ja. Nußloch liegt auf der Strecke zwischen Heidelberg und Wiesloch und damit direkt im Einsatzgebiet. Begutachtet wird am Unfallort, bei Ihnen daheim, auf dem Abstellplatz oder in der Werkstatt.
Bei voller Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, bei Mithaftung anteilig. In Vorleistung gehen müssen Sie dafür üblicherweise nicht.
Nein. Nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, haben Sie die freie Wahl. Schickt die gegnerische Versicherung jemanden, arbeitet diese Person in ihrem Auftrag. Wen Sie beauftragen, bestimmen Sie.
Das hängt davon ab, ob Sie eine Vollkasko haben. Wenn ja, beauftragt der Versicherer meist selbst einen Sachverständigen. Ob zusätzlich ein eigenes Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist und was das kostet, besprechen wir vorher.
Wenn die Reparatur mehr kostet, als es kostet, ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Verglichen wird also mit dem Wiederbeschaffungswert beziehungsweise mit dem Wiederbeschaffungsaufwand, das ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der ursprüngliche Kaufpreis spielt dabei keine Rolle.
Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als dreißig Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kommt das in Betracht. Voraussetzung ist in der Regel, dass vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens repariert und das Fahrzeug anschließend weitergenutzt wird, üblicherweise mindestens sechs Monate. Ob das in Ihrem Fall trägt, klären Sie mit einem Anwalt.
Ja, sofern es noch fahrbereit ist. Das Büro liegt in der Dischingerstraße 2 in Heidelberg. Fährt das Auto nicht mehr, komme ich zu ihm.
Nach der Besichtigung in der Regel wenige Werktage. Steht ein Totalschaden im Raum, gehört eine Marktrecherche für Wiederbeschaffungswert und Restwert dazu, die sauber gemacht sein will.
Im gesamten Rhein-Neckar-Raum. Für diese Orte gibt es eigene Seiten mit den Details vor Ort.